Auf Betreiben der Ehrenamtsbeauftragten der CDU-Landtagsfraktion, Katharina Gebauer, hat das Plenum zwei Anträge beschlossen, die Ehrenamtler von Bürokratie entlasten und die Beratung für gemeinnützige Vereine verbessern soll. Die CDU stärkt das Ehrenamt, weil das gesellschaftliche und soziale Leben in Nordrhein-Westfalen in einem hohen Maße von der ehrenamtlichen Arbeit geprägt ist. Sei es in der Kinder- und Jugendarbeit, in den Kirchen, im Sport, in sozialen Projekten oder in den Blaulichtorganisationen, überall sind Ehrenamtliche aktiv und bringen ihre Zeit und Energie ein, um anderen zu helfen. Ohne das Engagement von Freiwilligen wäre unser Gemeinwesen nicht denkbar. „Für uns als CDU ist die Arbeit Ehrenamtlicher das Herzstück unserer Gesellschaft. Ehrenamt bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, sich zu verpflichten und dran zu bleiben“, so die Landtagsabgeordnete und Ehrenamtsbeauftragte Katharina Gebauer. „Es ist unsere Aufgabe als Politik die Rahmenbedingungen von ehrenamtlichem Engagement zu schaffen und stetig zu verbessern. Es kann nicht unser Anspruch sein, dass Projekte und Initiativen von Vereinen nicht umgesetzt werden, weil der administrative und zeitliche Aufwand zu hoch ist“.
Um das Ehrenamt attraktiver zu gestalten, hat die Regierungskoalition verschiedene Maßnahmen beschlossen: NRW wird sich über den Bundesrat für die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen einsetzen, mit dem Ziel die steuerliche Anerkennung ehrenamtlich tätiger Personen zu verbessern und alle Freibeträge und Pauschalen im Ehrenamtsbereich inflationsgerecht zu erhöhen. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass ehrenamtliche Tätigkeit Berücksichtigung bei der Berechnung von Rentenpunkten findet. Um bürokratischen Hürden abzubauen und die Arbeit zu vereinfachen, werden in den Finanzämtern Ansprechpersonen benannt, die die gemeinnützigen Vereine, die keine steuerlich professionelle Beratung in Anspruch nehmen können, bei diesen Fragen beraten sollen. Zudem modernisieren wir das Zuwendungsrecht. Wir vereinfachen die Beantragung von Fördermitteln und senken den bürokratischen Aufwand. So bleibt ihnen mehr Zeit für ihr eigentliches Engagement. Es wird geprüft, wie NRW eine kostenlose rechtliche Erstberatung für gemeinnützige Vereine anbieten kann, die bei Themen wie Satzungs- und Haftungsfragen berät. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen zudem für Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten, wie z.B. die Grundausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr, von ihren Arbeitgebern freigestellt werden.
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