Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine wichtige Bundesratsinitiative zur Stärkung des Ehrenamts eingebracht. Im Mittelpunkt des Vorschlags steht eine Reihe von Maßnahmen, die Ehrenamtliche und Vereine finanziell entlasten und das bürgerschaftliche Engagement fördern sollen. Ein zentraler Bestandteil des Vorschlags ist die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags von derzeit 3.000 Euro auf 3.300 Euro. Eine Erhöhung dieses Freibetrags stellt sicher, dass diese wertvolle Arbeit auch in Zukunft für viele attraktiv bleibt und gleichzeitig die steuerliche Belastung gesenkt wird. Darüber hinaus soll die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro erhöht werden. Mit dieser Maßnahme möchte das Land Nordrhein-Westfalen den ehrenamtlichen Einsatz in Vereinen, Kirchen, sozialen Einrichtungen und anderen Organisationen besser würdigen und den finanziellen Aufwand der Ehrenamtlichen reduzieren.
Darüber hinaus soll es eine neue steuerliche Entlastung für Sportvereine geben. Mitgliedsbeiträge sollen künftig pauschal zu einem Viertel von der Steuer abgesetzt werden können. Diese Regelung hat das Potenzial, Sportvereine zu stärken, die nicht nur eine wichtige soziale Funktion erfüllen, sondern auch wesentlich zur Förderung von Gesundheit und Gemeinschaftssinn beitragen. Gerade in einer Zeit, in der viele Vereine unter Mitgliederschwund und finanziellen Engpässen leiden, ist dieser Vorschlag wichtig und richtig.
Auch für ehrenamtliche Tätigkeiten, die mindestens 20 Stunden im Monat umfassen und ohne Aufwandsentschädigung geleistet werden, sollen 300 Euro als Sonderausgaben abziehbar sein. Diese Regelung soll insbesondere Menschen zugutekommen, die sich in einem hohen Maße in ihrer Freizeit unentgeltlich für das Gemeinwohl einsetzen. Eine steuerliche Anerkennung in Form des Abzugs als Sonderausgabe würde diesen Freiwilligen eine spürbare finanzielle Entlastung bieten.
Zusätzlich soll der Freibetrag für kleine Gewinne von Vereinen von derzeit 5.000 Euro auf 7.500 Euro angehoben werden. Diese Maßnahme richtet sich an Vereine, die durch kleinere wirtschaftliche Aktivitäten Einnahmen erzielen, beispielsweise durch Veranstaltungen oder den Verkauf von Speisen und Getränken. Die Erhöhung dieses Freibetrags würde den Vereinen mehr finanziellen Spielraum lassen und gleichzeitig dazu beitragen, ihre Gemeinnützigkeit zu bewahren.
Das Ehrenamt ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Millionen von Menschen engagieren sich in Deutschland freiwillig in Vereinen, sozialen Projekten, Hilfsorganisationen und anderen gemeinnützigen Institutionen. Ohne ihren Einsatz wäre vieles, was das gesellschaftliche Leben bereichert, kaum vorstellbar. Ehrenamtliche übernehmen Verantwortung in Bereichen, die oft staatlich nicht vollständig abgedeckt werden können. Ob in der Jugendarbeit, im Sport, im Kulturbereich oder in der Betreuung hilfsbedürftiger Menschen – das Ehrenamt ist unverzichtbar.
Die von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Bundesratsinitiative stellt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Sie zeigt, dass die Politik den Wert des Ehrenamts anerkennt und bestrebt ist, durch konkrete Maßnahmen den Einsatz der Freiwilligen zu unterstützen. Die vorgeschlagenen steuerlichen Erleichterungen für Ehrenamtliche und Vereine sowie die Erhöhung der Freibeträge tragen dazu bei, das Ehrenamt zu stärken und zu fördern.
Empfehlen Sie uns!