Die schwarz-grüne Landesregierung schafft die Straßenausbaubeiträge für Anlieger rechtlich ab. Der Landtag hat das Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet.
Bislang wurde bereits für Straßenausbaumaßnahmen, die ab 2018 beschlossen wurden, de facto keine Beiträge für die Anwohner fällig, diese wurden vom Land übernommen. Nun sieht das Gesetz der Landesregierung vor, ein Beitragserhebungsverbot für die Kommunen festzuschreiben. Gelten soll dies für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem Jahr 2024 beschlossen werden. Mit diesem Gesetz erfüllt die Regierungskoalition ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und die CDU ein weiteres Wahlversprechen.
Durch das landeseigene Förderprogramm, das die Anliegerkosten seit 2018 getragen hat, wurden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bereits um 75,1 Millionen Euro entlastet. Für Maßnahmen, für die das Beitragserhebungsverbot greift, erstattet das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden bislang diejenigen Aufwände, die sie aufgrund des Erhebungsverbots nicht von den Anliegern erheben können.
„Durch die rechtliche Abschaffung werden die Bürgerinnen und Bürger substanziell entlastet. Das gibt den Eigentümern, aber auch den Städten und Gemeinden Planungssicherheit.“, sagt Katharina Gebauer MdL.
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