CDU-Landtagfraktion NRW / Sondermann
Auf Betreiben der Ehrenamtsbeauftragten der CDU-Landtagsfraktion, Katharina Gebauer, wurde im Landtagsplenum ein Antrag beschlossen, der Ehrenamtler von Bürokratie entlasten und die Beratung für gemeinnützige Vereine verbessern soll. Die CDU stärkt das Ehrenamt, weil das gesellschaftliche und soziale Leben in Nordrhein-Westfalen in einem hohen Maße von der ehrenamtlichen Arbeit geprägt ist. Sie ist eine der wichtigsten Säulen unserer Gesellschaft und wird in unzähligen, ganz unterschiedlichen Bereichen geleistet: Sei es in der Kinder- und Jugendarbeit, in den Kirchen, im Sport, in sozialen Projekten oder in den Blaulichtorganisationen, überall sind Ehrenamtliche aktiv und bringen ihre Zeit und Energie ein, um anderen zu helfen. Ohne das Engagement von Freiwilligen wäre unser Gemeinwesen nicht denkbar. „Für uns als CDU ist die Arbeit Ehrenamtlichen das Herzstück unserer Gesellschaft. Ehrenamt bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, sich zu verpflichten und dran zu bleiben“, so die Landtagsabgeordnete und Ehrenamtsbeauftragte Katharina Gebauer. „Es ist unsere Aufgabe als Politik die Rahmenbedingungen von ehrenamtlichem Engagement zu schaffen und stetig zu verbessern. Deswegen setzt sich die Landesregierung auf vielfältige Art und Weise für das Ehrenamt ein“.
Um das Ehrenamt attraktiver zu gestalten, hat die Regierungskoalition verschiedene Maßnahmen beschlossen: NRW wird sich über den Bundesrat für die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen einsetzen, mit dem Ziel die steuerliche Anerkennung ehrenamtlich tätiger Personen zu verbessern und alle Freibeträge und Pauschalen im Ehrenamtsbereich inflationsgerecht zu erhöhen. Gerade in kleinen Vereinen sind die bürokratischen Anforderungen oft eine große Last. Um diese Hürden abzubauen und die Arbeit zu vereinfachen, werden in den Finanzämtern Ansprechpersonen benannt, die die gemeinnützigen Vereine, die keine steuerliche professionelle Beratung in Anspruch nehmen können, bei diesen Fragen beraten sollen. Darüber hinaus wird geprüft, wie NRW eine kostenlose rechtliche Erstberatung für gemeinnützige Vereine anbieten kann, die bei Themen wie Satzungs- und Haftungsfragen berät. Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind aktuell nicht Teil des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes. Die Zukunftskoalition prüft, ob und inwieweit dieses Gesetz erweitert werden kann, um diese wie beispielsweise die Grundausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr oder die Jugendleiterausbildung, attraktiver zu gestalten.
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