Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage für den Einzelhandel ermöglichen.

13.07.2020

Die NRW-Koalition unterstützt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Corona Pandemie nach allen Kräften. In diesem Zusammenhang hat das NRW Wirtschaftsministerium nun den Erlass zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen neu gefasst und ergänzende Hinweise an die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden präzisiert. Dazu erklärt die CDU Landtagsabgeordnete Katharina Gebauer:

„Als Folge der Corona-Pandemie werden aufgrund der bisherigen Untersagung von Veranstaltungen in der Zeit zwischen dem 10. März bis zum 31. August 2020 bereits knapp die Hälfte der durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vorgesehenen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage nicht stattfinden können. Durch die jetzt verfügte weitere Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis zum 31. Oktober 2020 könnte sich die Zahl der ausfallenden verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage noch erhöhen. Der Einzelhandel bildet in Nordrhein-Westfalen den drittgrößten Wirtschaftszweig. Mehr als 100.000 Einzelhandelsbetriebe erwirtschafteten in NRW im Jahr 2019 einen Umsatz von über 122 Mrd. Euro und damit gut ein Viertel des gesamten deutschen Einzelhandelsumsatzes. Mit mehr als 750.000 Beschäftigten und Auszubildenden ist der Einzelhandel in NRW darüber hinaus einer der wichtigsten Arbeitgeber und Nachwuchsförderer, da jeder zehnte Arbeitsplatz im Einzelhandel liegt.

Ich bin froh, dass die Landesregierung auch die Bekämpfung der Corona-Pandemie-Auswirkungen als zusätzlichen Sachgrund zur Rechtfertigung eines öffentliches Interesses nach § 6 LÖG NRW ansieht. Der Neufestsetzung zusätzlicher verkaufsoffener Sonn- oder Feiertage durch die Städte und Gemeinden als unmittelbare Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemiefolgen einzuordnen steht nun nichts mehr im Wege.“

Hintergrund:
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage haben vielerorts für den Einzelhandel eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung und können daher neben anderen Instrumenten dazu dienen, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen. Ladeninhabern wird durch verkaufsoffene Sonn- und Feiertage die Möglichkeit geboten, Umsatz zu generieren.