Land unterstützt Kommunen mit einer Milliarde Euro in der U3-Betreuung.

16.10.2024

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen eine zeitnahe Gesamtzahlung von einer Milliarde Euro als Ausgleich für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesichert. Der sogenannte Belastungsausgleich Jugendhilfe soll den örtlichen Trägern helfen, die erforderlichen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege zu decken. Diese Mittel ergänzen die bereits geleisteten oder geplanten Zahlungen des Landes für den Zeitraum von August 2021 bis Juli 2026. Die rückwirkenden Ausgleichszahlungen für vorangegangene Jahre sollen noch in diesem Jahr erfolgen.
Auch die Städte Niederkassel, Sankt Augustin und Troisdorf werden von dieser Regelung profitieren.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Gebauer äußerte sich dazu: „Wir leben in herausfordernden Zeiten, in denen die finanziellen Mittel, auch die des Landes, begrenzt sind. Daher ist es entscheidend, die richtigen Prioritäten zu setzen. Für uns stehen Kinder, Jugendliche, Familien und Bildung an oberster Stelle. Wir unterstützen die Kommunen nachdrücklich.“
Nach einem langen und anspruchsvollen Prozess zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wird das Land trotz einer nicht endgültigen Einigung zahlen. Davon profitiert auch mein Wahlkreis Niederkassel, Sankt Augustin-Menden und Troisdorf.“ Die Städte erhalten jeweils 1.707.125,46 Euro, 2.214.574,59 Euro und 2.509.644,30 Euro.


Hintergrund: Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, den Jugendämtern als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zu erstatten. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration überprüft alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn gegebenenfalls an.